Es ist von nun ab im Namen von Mutter Erde verboten und steht unter Strafe, die Natur zu schänden. Dazu gehören jegliche Gewalteinwirkungen gegenüber der Natur, die nicht unbedingt notwendig sind.
Die genauen Strafen sind individuell je nach Ausmaß der Straftat zu ermitteln. In jedem Fall ist ein Freiheitsentzug von allen an der Schändung beteiligten Personen anzustreben. Dazu gehören die Verantwortlichen, die dafür abgestimmt haben (Politiker etc.), diejenigen, die ihre Unterschrift dafür geleistet haben (Behörden etc.), diejenigen, die davon profitieren (Firmen etc.) und diejenigen, die es umsetzen (Waldarbeiter etc.).
Zu Naturschändungen gehören definitv auch die Zerstörung der Wälder zum Bau von Windkraftanlagen. Deshalb sind alle am (Raub)Bau beteiligten Personen zur Rechenschaft zu ziehen und mit entsprechenden Strafen zu belegen. Wer möchte, kann sein Vergehen an Mutter Erde alternativ durch die Teilnahme an Wiederaufforstungsarbeiten wieder gut machen.
Daneben sind solche bisher genehmigten Maßnahmen sofort die Genehmigung zu entziehen. Die Genehmigung ist in einem solchen Fall null und nichtig, da sie gegen das Neue Gesetz zum Schutz vor Schändung der Natur verstößt.
Das Gesetz gilt zunächst in den Grenzen des Landes, das allgemein als Deutschland bezeichnet wird. Es kann gerne von anderen Ländern übernommen werden.
In der Zukunft gelten für mich und alle, die dies wollen andere Gesetze auf der Erde.
Über allem steht der der freie Wille, unabdingbares Recht für alle Menschen auf der Erde.
Es gelten in Zukunft soweit ich das sehe, nur noch zwei der bedeutendsten Gesetzestexte der Menschheit als Grundlage für menschliches Leben auf der Erde.
Aber nicht in der Form, in der wir sie aus deutschen Bibeln kennen, sondern in der Form wie sie in französischen Bibeln beschrieben ist, nämlich statt „Du sollst nicht“: „Du wirst nicht“.
Also es geht darum, dass wenn wir an das Wesen glauben, das als Liebe in unserem Herzen wohnt und das uns erschaffen hat, dann können wir die Dinge nicht tun, die in den zehn Geboten als „sollst nicht“ beschrieben sind. Das heißt, wir können keinen anderen Gott haben, als derjenige, der uns erschaffen hat und wir können nicht töten, ehebrechen, lügen, stehlen etcetera.
Weitere Gesetze sind nicht vonnöten, denn im Einzelfall wird alles individuell gehandhabt.
Heutzutage wird alleine aufgrund der Angst vor einem noch nicht einmal tatsächlich nachgewiesenen Virus mit den Tests gegen folgende Artikel verstossen:
Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Solidarität)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen.
Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden aufgrund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 5 (Verbot der Folter)
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)
Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die die ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in das eigene Privatleben, die eigene Familie, die eigene Wohnung und den eigenen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen der eigenen Ehre und des eigenen Rufes ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und den Aufenthaltsort frei zu wählen.
Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich des eigenen, zu verlassen und in das eigene Land zurückzukehren.
Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)
Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Jeder Mensch, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und der eigenen Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
Und das soll recht sein?
Im übrigen sind nicht unterschriebene Gesetze nicht gültig und die neuen in Deutschland erlassenen Gesetze aufgrund von Corona sind nicht unterschrieben, also rechtlich ungültig. Das als Hinweis 😉
Für mich ist sowieso die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage eigentlich noch über uns regiert wird und eine solche Art von Gesetzen hat aus den genannten Gründen keine Gültigkeit.
Deshalb: stehen wir auf für die uns als Menschen zustehenden Menschenrechte!
Lassen wir uns nicht zum Narren halten.
In eigener Sache
Übrigens: ich freue mich sehr über jegliche Art von Unterstützung!