Verfügungen für die Neue Erde vom 26.11.2021

Verfügungen für die Neue Erde

Menschenrechte plus zwei

Die in der Menschenrechtskonvention beschriebenen Menschenrechte haben uneingeschränkte Gültigkeit.  Alle Regeln und Verordnungen, die gegen die Menschenrechte verstossen, haben keine Gültigkeit mehr.

Zu den bisherigen Menschenrechten werden zwei hinzugefügt:

1. Das Recht auf freien Willen

Das Recht auf den freien Willen ist das allerhöchste Recht und steht über allen anderen. Es ist das oberste Gebot für alles menschliche Leben auf der Erde.

Der freie Wille ist unantastbar.

Der freie Wille ist ohne jegliche Einflussnahme und Manipulation abzufragen und uneingeschränkt zu respektieren. Kein Mensch hat das Recht, diesem Willen zuwiderzuhandeln.

2. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit

Jeder Mensch auf der Erde hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Er hat das Recht, frei über seinen Körper und was mit ihm geschieht, zu bestimmen. Dieses Recht darf in keinster Weise und durch keine Kraft und Macht der Welt eingeschränkt werden.

Regeln und Gesetze, die eine Einschränkung dieses Rechts vorsehen, haben kein Gültigkeit.

Die europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte, die in Europa gelten, sind hier zu finden:

https://www.europewatchdog.info/wp-content/uploads/2014/11/EHCR.pdf

Die von den Vereinten Nationen 1948 beschlossenen Menschenrechte sind hier zu finden:

https://www.ohchr.org/EN/UD HR/Pages/Language.aspx?LangID=ger

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