Es ist verboten, die Kultivierung, Nutzung und den Verkauf natürlich wachsender Pflanzen zu verbieten.
Das betrifft zum Beispiel Cannabis, Artemisia und andere Heilpflanzen wie Ayahuasca, die zur Zeit in vielen Ländern der Welt verboten sind. Sie sind vor allem deshalb bisher verboten, weil sie enormes Heilpotential in sich bergen, was denjenigen Menschen, die an Krankheiten verdienen ein Dorn im Auge ist.
Zukünftig, also ab sofort ist ein Verbot von Konsum oder Verkauf von Pflanzen, die natürlicherweise auf der Erde wachsen unzulässig.
Es ist von nun ab im Namen von Mutter Erde verboten und steht unter Strafe, die Natur zu schänden. Dazu gehören jegliche Gewalteinwirkungen gegenüber der Natur, die nicht unbedingt notwendig sind.
Die genauen Strafen sind individuell je nach Ausmaß der Straftat zu ermitteln. In jedem Fall ist ein Freiheitsentzug von allen an der Schändung beteiligten Personen anzustreben. Dazu gehören die Verantwortlichen, die dafür abgestimmt haben (Politiker etc.), diejenigen, die ihre Unterschrift dafür geleistet haben (Behörden etc.), diejenigen, die davon profitieren (Firmen etc.) und diejenigen, die es umsetzen (Waldarbeiter etc.).
Zu Naturschändungen gehören definitv auch die Zerstörung der Wälder zum Bau von Windkraftanlagen. Deshalb sind alle am (Raub)Bau beteiligten Personen zur Rechenschaft zu ziehen und mit entsprechenden Strafen zu belegen. Wer möchte, kann sein Vergehen an Mutter Erde alternativ durch die Teilnahme an Wiederaufforstungsarbeiten wieder gut machen.
Daneben sind solche bisher genehmigten Maßnahmen sofort die Genehmigung zu entziehen. Die Genehmigung ist in einem solchen Fall null und nichtig, da sie gegen das Neue Gesetz zum Schutz vor Schändung der Natur verstößt.
Das Gesetz gilt zunächst in den Grenzen des Landes, das allgemein als Deutschland bezeichnet wird. Es kann gerne von anderen Ländern übernommen werden.
ist der Anbau, Einsatz und Verkauf gentechnisch manipulierter Substanzen und gentechnisch manipulierten Saatguts untersagt Das gilt auch für Medikamente mit gentechnisch veränderten Substanzen
Die in der Menschenrechtskonvention beschriebenen Menschenrechte haben uneingeschränkte Gültigkeit. Alle Regeln und Verordnungen, die gegen die Menschenrechte verstossen, haben keine Gültigkeit mehr.
Zu den bisherigen Menschenrechten werden zwei hinzugefügt:
1. Das Recht auf freien Willen
Das Recht auf den freien Willen ist das allerhöchste Recht und steht über allen anderen. Es ist das oberste Gebot für alles menschliche Leben auf der Erde.
Der freie Wille ist unantastbar.
Der freie Wille ist ohne jegliche Einflussnahme und Manipulation abzufragen und uneingeschränkt zu respektieren. Kein Mensch hat das Recht, diesem Willen zuwiderzuhandeln.
2. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit
Jeder Mensch auf der Erde hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Er hat das Recht, frei über seinen Körper und was mit ihm geschieht, zu bestimmen. Dieses Recht darf in keinster Weise und durch keine Kraft und Macht der Welt eingeschränkt werden.
Regeln und Gesetze, die eine Einschränkung dieses Rechts vorsehen, haben kein Gültigkeit.
Die europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte, die in Europa gelten, sind hier zu finden:
Die von den Vereinten Nationen 1948 beschlossenen Menschenrechte sind hier zu finden: