Neues Gesetz für eine Neue Erde
Es ist von nun ab im Namen von Mutter Erde verboten und steht unter Strafe, die Natur zu schänden. Dazu gehören jegliche Gewalteinwirkungen gegenüber der Natur, die nicht unbedingt notwendig sind.
Die genauen Strafen sind individuell je nach Ausmaß der Straftat zu ermitteln. In jedem Fall ist ein Freiheitsentzug von allen an der Schändung beteiligten Personen anzustreben. Dazu gehören die Verantwortlichen, die dafür abgestimmt haben (Politiker etc.), diejenigen, die ihre Unterschrift dafür geleistet haben (Behörden etc.), diejenigen, die davon profitieren (Firmen etc.) und diejenigen, die es umsetzen (Waldarbeiter etc.).
Zu Naturschändungen gehören definitv auch die Zerstörung der Wälder zum Bau von Windkraftanlagen. Deshalb sind alle am (Raub)Bau beteiligten Personen zur Rechenschaft zu ziehen und mit entsprechenden Strafen zu belegen. Wer möchte, kann sein Vergehen an Mutter Erde alternativ durch die Teilnahme an Wiederaufforstungsarbeiten wieder gut machen.
Daneben sind solche bisher genehmigten Maßnahmen sofort die Genehmigung zu entziehen. Die Genehmigung ist in einem solchen Fall null und nichtig, da sie gegen das Neue Gesetz zum Schutz vor Schändung der Natur verstößt.
Das Gesetz gilt zunächst in den Grenzen des Landes, das allgemein als Deutschland bezeichnet wird. Es kann gerne von anderen Ländern übernommen werden.
Im Namen von Mutter Natur
22.2.2022
Gez. Silke David